Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk BA)

Im Februar 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Konsultationspapier (02/2016) zur fünften Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk BA) veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass durch die BaFin nunmehr kurzfristig die abschließende Veröffentlichung der Neufassung der MaRisk erfolgt.

In dem vorliegenden Entwurf wurden insbesondere die Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zu Grundsätzen der Aggregation von Risikodaten und Risikoberichterstattung (BCBS 239) aufgenommen, wobei die Anforderungen in die neuen Module AT 4.3.4. „Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten“ sowie BT 3 „Anforderungen an die Risikoberichterstattung“ eingeflossen sind.

Unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips soll die Berichterstattung zukünftig bei allen Instituten innerhalb angemessener Zeiträume erfolgen und zudem die Qualität und Aussagekraft der Berichte deutlich verbessert werden. Zudem betont die Aufsicht die Notwendigkeit konsistenter Datenhaushalte und Datenintegrität, um insbesondere in Stress- und Krisensituationen zu einer sachgerechten Entscheidung zu gelangen. Weitergehend greift die Novelle weitergehende Anforderungen zur Risikodatenaggregation im Sinne des BCBS 239 für große und systemrelevante Institute auf.

Die Novelle enthält auch umfangreiche Anforderungen an den weiteren Ausbau des Auslagerungsmanagements. Darüber hinaus werden Auslagerungen in wesentlichen Kontrollbereichen nur möglich sein, wenn das Institut unverändert über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die ausgelagerten Bereiche auch steuern und überwachen zu können sowie bei Bedarf in der Lage ist, eine Rückverlagerung ohne Störungen des Betriebsablaufs vorzunehmen.

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